Dienstag, 5. April 2016

Tipps zum sicheren Frühjahrsputz

Frühjahrsputz ohne böse Nebenwirkungen für Mensch und Umwelt: Zum sicheren Umgang mit Haushalts-Chemikalien hat das Arbeitsministerium eine Hotline eingerichtet. „Welche Gefahren sind mit welchen Mitteln verbunden? Wo finde ich Informationen zu den Inhaltsstoffen? Und wie kann ich Kinder vor Vergiftungen schützen? Diese und viele andere Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Hotline“, sagte Arbeitsminister Rainer Schmeltzer. Und falls jemand den Verdacht hat, dass Verpackung oder Kennzeichnung von Putzmitteln nicht in Ordnung sind, können diese Produkte bei der Hotline gemeldet werden.

„Zum verantwortungsvollen Umgang mit Chemikalien im Haushalt gehört es, auf die Warnhinweise und Piktogramme auf dem Etikett zu achten“, so Schmeltzer. Haushalts-Chemikalien wie Backofenspray, Desinfektionsmittel, Entkalker, Rostentferner oder Lacke können für die Gesundheit und die Umwelt gefährlich sein und müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Und um insbesondere Kleinkinder vor Vergiftungen zu schützen, müssen Behälter von giftigen oder ätzenden Chemikalien oder solchen, die zu Lungenschäden führen können, einen kindergesicherten Verschluss haben.

„Bei Kontrollen sind unseren Behörden immer wieder gefährliche Haushalts-Chemikalien aufgefallen, bei denen die Kennzeichnung fehlerhaft war oder der kindergesicherte Verschluss nicht einwandfrei funktionierte oder sogar fehlte“, sagte der Minister. „Daher haben wir zusammen mit anderen europäischen Ländern ein Pilotprojekt durchgeführt.“ Erste Auswertungen zeigen, dass etwa ein Drittel der in NRW überprüften Produkte Mängel bei den Verpackungen aufwiesen. Die Ergebnisse aller 15 Staaten, die an dem Projekt teilgenommen haben, werden im Sommer veröffentlicht
.
Auch in diesem Jahr werden die Behörden in NRW wieder Haushalts- und Heimwerkerchemikalien sowie Schädlingsbekämpfungsmittel bei Herstellern, Importeuren, Großhändlern und im Einzelhandel prüfen. Zudem wird NRW sich an drei europäischen Chemikalien-Überwachungsprojekten beteiligen, um sicherzustellen, dass verbotene Stoffe nicht verwendet werden, dass zulassungspflichtige Stoffe nur von dafür zugelassenen Betrieben verwendet werden und dass die Werbung für Chemikalien den Vorschriften entspricht.

Unter der Rufnummer 0211/837-1924 beantworten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von „NRW-Direkt“ alle Fragen zum Chemikalieneinsatz beim Hausputz. Die Hotline ist montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr erreichbar.

Tipps für den sicheren Umgang mit Haushalts-Chemikalien:
  • Gefahren- und Sicherheitshinweise auf dem Etikett beachten
  • Verpackungen immer ordnungsgemäß verschließen
  • Reinigungsmittel außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren – auch kindergesicherte Verschlüsse können von Kindern geöffnet werden, wenn auch schwerer
  • Reinigungsmittel in keinem Fall in Getränkeflaschen umfüllen, denn sonst können diese mit Lebensmitteln verwechselt werden
  • Wasch- und Reinigungsmittel sparsam und gemäß Dosierempfehlung verwenden
  • Hygiene im Haushalt statt chemischer Keule: Händewaschen und Keimbildung vorbeugen: Lappen und Tücher gut trocknen lassen
  

Dienstag, 15. Dezember 2015

Weihnachtsshopping durch günstige Finanzierungen beim Händler?

Vorsicht: Das ist ein Kredit!

„Wer will, der kriegt!“ oder „Mit dem Sorglos-Kredit finanzieren und vor Ort gleich mitnehmen“ – die Werbung verspricht auch in der Vorweihnachtszeit unkomplizierte Wunscherfüllung durch Kredit. „Doch ob Fernseher, Smartphone oder Kaffeeautomat auf den Gabentisch kommen sollen – vermeintlich günstige Finanzierungsangebote direkt vom Händler sind auch immer Wunscherfüllung auf Kredit! Und kein Kredit ist geschenkt“, warnt die Verbraucherzentrale NRW vor allzu vertrauensseligem Umgang. „Denn ob Null-Prozent-Finanzierung, Sofortfinanzierung oder verlockend klingende Ratenzahlungen locken – alle Angebote können kostenträchtige Fallstricke bergen. Und dann werden Konsumfinanzierungen durch zusätzliche Verträge, Versicherungsprämien oder Kreditkartenentgelte zum finanziellen Bumerang“, wissen die Verbraucherschützer. Die folgenden Tipps helfen, im Weihnachtskaufrausch finanzielle Abenteuer und Stolperfallen eines kreditfinanzierten Kaufs zu vermeiden:

·         Finanzielle Belastung ausloten: Egal wie einfach, verlockend und unkompliziert die Ratenzahlungsangebote der Händler in der Werbung auch klingen: Es handelt sich immer um Kreditangebote einer Bank! Der Händler kooperiert hierbei mit einem Kreditinstitut und vermittelt dem Kunden in seinen Verkaufsräumen einen Kreditvertrag seines Kooperationspartners. Der Käufer wird so zum Kreditnehmer und Vertragspartner der Bank – mit allen Risiken und Pflichten. Die angebotene Ratenzahlung sollte deshalb nur genutzt werden, wenn das eigene Budget vorher auf die zusätzliche Belastung abgeklopft wurde – und der Kredit zur Not auch über Rücklagen zu tilgen ist. Denn auch die günstigste Konsumfinanzierung wird zur teuren Angelegenheit, wenn die Raten nur aus dem Dispokredit des Girokontos gezahlt werden können.

·         Verkäuferargumenten widerstehen: Mit Sätzen wie „Sonderkreditkonditionen nur heute“ locken Händler und Verkäufer zur schnellen Entscheidung für den kreditfinanzierten Kauf. Auch durch den Hinweis auf begrenzte Angebote sollte man sich jedoch nicht unter Druck setzen lassen. Standhaftigkeit ist auch gefragt, wenn der Verkäufer teurere Produkte mit „Nehmen Sie doch den Fernseher mit dem größeren Bildschirm! Kostet ja nichts.“ anpreist. „Kostet nichts“ gibt es auch beim Kredit nicht: Entweder ist bei einem teureren Produkt die Rate höher oder die Laufzeit länger – oder sogar auch beides.

·         Auf Zusatzverträge achten: Alle Vertragsunterlagen sollten vor einer Unterschrift geprüft werden. Häufig werden bei einem finanzierten Kauf zum Beispiel Restschuld-/Ratenschutzversicherungen oder auch Garantieverträge/-verlängerungen offeriert. Da gilt es genau zu überlegen, ob diese im Einzelfall sinnvoll sind. Häufig sind diese überteuert und/oder überflüssig.

·         Kleingedrucktes prüfen: Genau hinsehen heißt es bei der Vertragsunterschrift. Denn häufig wird beim kreditfinanzierten Kauf nicht nur eine „Null-Prozent-Finanzierung“ in Höhe des Kaufpreises abgeschlossen, sondern zum Beispiel ein höherer Rahmenkredit mit zusätzlicher kostenpflichtiger Kreditkarte. Manchmal verbergen sich hier auch zwei Kreditverträge: Ein günstiger für den aktuellen Einkauf und ein teurerer „für die Wünsche, die noch kommen“. Weiterer möglicher Fallstrick: Manchmal ist der günstige Zinssatz nur für eine begrenzte Zeit gültig und die vereinbarte (Mindest-)Rate reicht nicht aus, um den Kredit innerhalb dieser Zeit abzuzahlen. Solche Kosten treibenden Vertragsbestandteile sollten unbedingt vermieden werden!

Mehr Informationen unter www.vz-nrw.de/vorsicht-kredit

Stand: 15.12.2015



Samstag, 25. Oktober 2014

Prüfung der Arbeitsplatzbeleuchtung


Schlecht beleuchtete Arbeitsbereiche

Schlecht beleuchtete Arbeitsbereiche strengen die Augen an und begünstigen Fehlhaltungen, die Verspannungen auslösen können. Zudem kommt es leichter zu Fehlern und Unfällen. „Tageslicht ist für den Körper des Menschen ein wichtiger Taktgeber“, erläutert Werner Lüth, Sicherheitsexperte bei TÜV Rheinland. An einem Computerarbeitsplatz sollte der Monitor für blendfreies Sehen nicht vor dem Fenster platziert sein, sondern parallel dazu.

Als Beleuchtung ist eine Kombination aus direktem und indirektem, von der Decke oder den Wänden reflektiertem Licht vorteilhaft. Kommt eine Arbeitsplatzleuchte hinzu, können die Lichtverhältnisse an den persönlichen Bedarf angepasst werden. „Individuelle Lichtgestaltung kommt Älteren entgegen. Da die Sehleistung mit dem Alter abnimmt, brauchen sie für die gleiche Tätigkeit mehr Licht als Jüngere“, erläutert Lüth.


TÜV Rheinland unterstützt zahlreiche Unternehmen im Rahmen der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung bei der Optimierung der Beleuchtung an den Arbeitsplätzen. Aktuelle Vorschriften sehen beispielsweise für einen Büroarbeitsplatz eine Beleuchtungsstärke von 500 Lux vor. Für ältere Menschen kann eine höhere Beleuchtungsstärke von 750 bis 1.000 Lux für ein ermüdungsfreies Lesen sinnvoll sein. Wie viel Lux auf der Fläche ankommen, hängt von der Leistung und der Art des Leuchtmittels sowie von der Entfernung der Lichtquelle von der Arbeitsfläche ab. Eine ungefähre Vorstellung von der Helligkeit der Lux-Werte geben folgende Vergleiche: Sonnenlicht am Mittag im Sommer hat eine Beleuchtungsstärke von 100.000 Lux, dunkle Gewitterwolken entsprechen etwa 1.000 Lux.


„Für die Arbeit am Bildschirm und das Erkennen von Farben sind neutralweißes und tageslichtweißes Licht am besten geeignet. Sie ermöglichen zudem, Warnfarben deutlich wahrzunehmen und erhöhen so die Sicherheit. Sichere, beispielsweise von TÜV Rheinland zertifizierte Leuchten, erkennen Verbraucher an Prüfzeichen wie dem GS-Zeichen“, so Werner Lüth.

Quelle/Text/Redaktion: www.tuv.com